Betriebsärztliche Grundbetreuung nach ASiG und DGUV V2, Betriebliches Eingliederungsmnagement (BEM)

Die Verpflichtung für Arbeitgeber Betriebsärzte und Sicherheitskräfte zu bestellen sind in Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 definiert.

Im Rahmen der Grundbetreuung müssen Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte Aufgaben nach den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes erbringen.

Diese könnten sein:

  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
  • Teilnahme an Arbeitssicherheitsauschuss (ASA – Sitzung)
  • Durchführen von Betriebsbegehungen
  • Unterstützen bei der Beurteilung der Arbeitsplatzbedingungen
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  • Beratung zur Gefährdungsbeurteilung
  • Hinwirken auf Sicherheits – und gesundheitsgerechtes Verhalten und Unterweisung
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Untersuchung nach Ereignissen
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, sowie Beschäftigten
  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
  • Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
  • Selbstorganisation
  • Beratung bei betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Durchführung von Mitarbeiter BEM – Gespräche
Sie brauchen dringend eine Unterstützung bei diesen Themen und möchten uns als Ihren Betriebsarzt bestellen? Sprechen Sie uns an, wir haben freie Kapazitäten! 
NDC Arbeitsmedizin

NDC Arbeitsmedizin ist eine auf Arbeitsmedizin spezialisierte Arztpraxis in Moers für die Region Nordrhein/Niederrhein, Kreis Wesel, die Nachbarstädte Duisburg, Oberhausen, Essen, Mülheim, Krefeld, Kamp Lintfort, Neuss und Düsseldorf, sowie überregional.

Gesundheit ist entscheidend, um sich wohl zu fühlen und privat wie beruflich glücklich und erfolgreich zu sein. Dazu gehört aber nicht nur das rein körperliche, sondern auch das psychische Wohlbefinden.

Unser Team bietet sich daher als Berater für Ihr Unternehmen und Mitarbeiter in allen Fragen zur Gesundheit am Arbeitsplatz.

Kontakt

NDC Arbeitsmedizin
Am Schürmannshütt 8
47441 Moers

Tel.         02841 1697777

Fax         02841 1697776

Mobil      0176 72141049

E-Mail:    info@ndc-arbeitsmedizin.de

Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag 08.00 – 15.30 Uhr

Freitag 08.00 – 14.00 Uhr

(Termine nur nach Vereinbarung)

Soziale Netzwerke

Besuchen Sie unsere sozialen Links und verbinden Sie sich mit uns. Folgen Sie uns für regelmäßige Updates.

Copyright © [2023] NDC Arbeitsmedizin
Datenschutzerklärung | Impressum