Eignungs- /Tauglichkeits- und Einstellungsuntersuchungen (z.B. G 25, G 41 usw.)

Warum sollen und nach welchen Grundlagen und Vorschriften die Eignungsuntersuchungen veranlasst werden?

Eignungsuntersuchungen werden im Auftrag des Arbeitgebers vor Einstellung oder während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses durchgeführt. Sie dienen vorrangig Arbeitgeberinteressen sowie dem Schutz Dritter und damit auch der Prävention von Unfällen. Gesundheitliche Bedenken können bei Eignungsuntersuchungen dazu führen, dass der Unternehmer die betroffenen Beschäftigten nicht weiter in ihrer angestammten Tätigkeit arbeiten lassen darf.

Die Rechtsgrundlagen können unterschiedlich nach berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften oder Gesetzten (vgl. UVV Krane §29 Abs. 1 Nr. 2 BGV D 6, Flurförderfahrzeuge § 7 Abs. 1 Nr. 2 BGV D 27, Fahrzeuge §35 Abs. 1 Nr. 2 BGV D 29, UVV „Feuerwehren“ §14 GUV-V C 53  etc.), veranlasst werden.

Folgende Eignungsuntersuchungen werden in unserer Praxis angeboten:

G 25 – Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeiten

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Hör – und Sehtest mit Farbenerkennung und Dämmerung
  • Peripheres Gesichtsfeld (Perimetrie)
  • Neurologische Untersuchung (Koordinationstest)
  • Urin – Untersuchung

Falls Sie eine Fern – oder Gleitsichtbrille oder unter chronischen Krankheiten wie z.B. Diabetes mellitus leiden und Arztberichte besitzen, bitte bringen Sie diese zum Termin mit!

G 41 – Absturzgefährdung (Arbeiten in Höhe)

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Hör – und Sehtest
  • Neurologische Untersuchung (Koordinationstest)
  • Ruhe EKG
  • Belastungs-EKG
  • Blutuntersuchung
  • Urin – Untersuchung

Falls Sie eine Fern – oder Gleitsichtbrille oder unter chronischen Krankheiten wie z.B. Diabetes mellitus leiden und Arztberichte besitzen, bitte bringen Sie diese zum Termin mit!

Des Weiteren, wir bitten Sie in bequemer Sportkleidung zu erscheinen, da ein Belastungs EKG (Fahrradergometrie) durchgeführt wird. 

Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Minderjährigen)

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Hör – und Sehtest
  • Neurologische Untersuchung (Koordinationstest)
  • Urin – Untersuchung

Bitte vorab einen Untersuchungsberechtigungsschein (grünen Schein) von Ihrer Stadt beantragen und zum Termin bringen. Kostenträger ist Land Nordrhein-Westfalen.

Arbeitsplatzbezogene Einstellungsuntersuchungen

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Hör – und Sehtest
  • Neurologische Untersuchung (Koordinationstest)
  • Urin – Untersuchung
  • Arbeitsplatzbezogene Beratung

Tauglichkeit zum Tragen von Atemschutzgeräte Gruppe 2 und 3 (nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV, inhaltlich wie G 26.2 und 3)

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Hör – und Sehtest
  • Neurologische Untersuchung (Koordinationstest)
  • Ruhe EKG
  • Belastungs-EKG
  • Blutuntersuchung
  • Urin – Untersuchung

Falls Sie eine Fern – oder Gleitsichtbrille oder unter chronischen Krankheiten wie z.B. Diabetes mellitus leiden und Arztberichte besitzen, bitte bringen Sie diese zum Termin mit!

Des Weiteren, wir bitten Sie in bequemer Sportkleidung zu erscheinen, da ein Belastungs EKG (Fahrradergometrie) durchgeführt wird. 

Sportbootführerschein – Tauglichkeitsuntersuchung

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Hör – und Sehtest mit Farbenerkennung
  • Urin – Untersuchung
Sie haben Fragen oder die Eignungsuntersuchung ist hier nicht aufgelistet? Kein Problem, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir klären gerne Ihre Fragen!
 
NDC Arbeitsmedizin

NDC Arbeitsmedizin ist eine auf Arbeitsmedizin spezialisierte Arztpraxis in Moers für die Region Nordrhein/Niederrhein, Kreis Wesel, die Nachbarstädte Duisburg, Oberhausen, Essen, Mülheim, Krefeld, Kamp Lintfort, Neuss und Düsseldorf, sowie überregional.

Gesundheit ist entscheidend, um sich wohl zu fühlen und privat wie beruflich glücklich und erfolgreich zu sein. Dazu gehört aber nicht nur das rein körperliche, sondern auch das psychische Wohlbefinden.

Unser Team bietet sich daher als Berater für Ihr Unternehmen und Mitarbeiter in allen Fragen zur Gesundheit am Arbeitsplatz.

Kontakt

NDC Arbeitsmedizin
Am Schürmannshütt 8
47441 Moers

Tel.         02841 1697777

Fax         02841 1697776

Mobil      0176 72141049

E-Mail:    info@ndc-arbeitsmedizin.de

Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag 08.00 – 15.30 Uhr

Freitag 08.00 – 14.00 Uhr

(Termine nur nach Vereinbarung)

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