Untersuchung nach MutSchG Schwangerschaftsberatung

Sie sind Schwanger und weder Sie noch Ihr Arbeitgeber wissen was Sie tun sollen?

Wir helfen Ihnen und beraten Sie bei allen Ihren Fragen.

Der Arbeitgeber ist im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes verpflichtet, für alle Arbeitsplätze im Unternehmen zu untersuchen, welche Gefährdungen es nach Art, Ausmaß und Dauer für schwangere Frauen oder deren Kind geben könnte und welche Schutzmaßnahmen ggf. zu ergreifen sind (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und erforderliche Schutzmaßnahmen sind vom Arbeitgeber zu dokumentieren und die Beschäftigten darüber zu informieren. Im Fall eines Zweifels ob die Schwangere weiter an diesem Arbeitsplatz arbeiten darf, wird eine Schwangerschaftsberatung beim Betriebsarzt veranlasst.

Im Rahmen der Untersuchung/Beratung wird der Mutterpass und die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers benötigt und sind folgende Inhalte möglich:

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Blutanalytik (z.B. bei medizinischem Personal oder Erzieherinnen)
  • Urin – Untersuchung
  • Sichtung von Arztunterlagen

Falls der Betriebsarzt die weitere Beschäftigung der Schwangere als Gefährdung für sie oder ihr Kind sieht, wird ein individuelles Beschäftigungsverbot (§ 16 Abs. 1 MuSchG) ausgesprochen.

Da dieses Thema sensibel und gleichzeitig sehr wichtig ist, empfehlen wir eine Schwangerschaft sofort dem Arbeitgeber zu melden und ggf. mit uns Kontakt aufzunehmen.
NDC Arbeitsmedizin

NDC Arbeitsmedizin ist eine auf Arbeitsmedizin spezialisierte Arztpraxis in Moers für die Region Nordrhein/Niederrhein, Kreis Wesel, die Nachbarstädte Duisburg, Oberhausen, Essen, Mülheim, Krefeld, Kamp Lintfort, Neuss und Düsseldorf, sowie überregional.

Gesundheit ist entscheidend, um sich wohl zu fühlen und privat wie beruflich glücklich und erfolgreich zu sein. Dazu gehört aber nicht nur das rein körperliche, sondern auch das psychische Wohlbefinden.

Unser Team bietet sich daher als Berater für Ihr Unternehmen und Mitarbeiter in allen Fragen zur Gesundheit am Arbeitsplatz.

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Am Schürmannshütt 8
47441 Moers

Tel.         02841 1697777

Fax         02841 1697776

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